DER WEG ZU GERADEN ZÄHNEN

Unser Behandlungs­ablauf

1. termin

Neuaufnahme

Der erste Termin dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Der Patient und die Eltern werden vom Kieferorthopäden über die Hauptprobleme der Zahn- und Kieferfehlstellung und über die mögliche Art, den Zeitpunkt und die Dauer der Behandlung informiert.
2. termin

Anfangs­dokumentation

Falls eine Behandlung sinnvoll oder notwendig ist und Sie damit einverstanden sind, werden in einem folgenden Termin die notwendigen kieferorthopädischen Planungs- und Behandlungsunterlagen erstellt: Digitale Gebissmodelle mittels Intraoralscanner, Röntgenbilder (FR und OPT) und Fotos. Sie dienen der genauen Problemanalyse, Behandlungsplanung und zur Dokumentation.
3. termin

Besprechung

Der dritte Termin dient der Besprechung mit dem Patienten und den Eltern. Es werden die kieferorthopädischen Probleme aufgrund der Unterlagen genau dargelegt und die definitiv geplante kieferorthopädische Behandlung mit den Apparaturen vorgestellt und erklärt. Dabei erfolgt auch die Abgabe einer schriftlichen Kostenorientierung.
Es ist uns wichtig, Sie individuell zu beraten und die optimale Behandlungsmethode gemeinsam mit Ihnen festzulegen. In einer angenehmen und ruhigen Atmosphäre sollen Sie sich sowohl fachlich als auch menschlich bestens aufgehoben fühlen.

Erst mit dem Einverständnis des Patienten und der Eltern wird mit der kieferorthopädischen Behandlung begonnen.

"Eine sorgfältige Diagnostik ist der Schlüssel einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung."

Dr. med. dent. Andreas Spörri I Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Dauer einer behandlung

Schritt für Schritt zum perfekten Lächeln

Eine Behandlung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Die Behandlungsdauer hängt jedoch sehr vom Ausprägungsgrad der Fehlstellung ab.
Die Mitarbeit und das Wachstum des Patienten haben ebenfalls einen wesentlichen Einfluss auf die Behandlungsdauer.

Komplexe Fälle benötigen manchmal auch die Zusammenarbeit mit Spezialisten aus anderen zahnärztlichen oder ärztlichen Fachbereichen.

Vor allem bei Erwachsenen sind je nach Problemstellung manchmal kombinierte – kieferorthopädische und kieferchirurgische, eventuell auch parodontale oder prothetische Massnahmen für eine Behandlung notwendig.

Dauer einer Behandlung
Stabilisierung des Behandlungsresultates
ein strahlendes lächeln, ein leben lang

Stabilisierung des Behandlungs­resultates

Ist das Behandlungsziel erreicht müssen die Zahnbögen in ihrer Endposition gehalten werden. Dazu wird ein sogenannter "Retainer" verwendet: ein dünner Draht der an der Rückseite der oberen und unteren Frontzähne festgeklebt wird und von aussen nicht sichtbar ist.
Der Retainer soll verhindern, dass sich die Zähne im Laufe des Lebens wieder verschieben.

Alternativ zu einem festsitzenden Retainer aus Draht, kann nachts eine Kunststoffschiene (Vivera Retainer) getragen werden.

Kosten & Tarife

Behandlungskosten

Die Kosten hängen von den gewählten Behandlungsmitteln, der Behandlungsdauer und vom Schweregrad ab. Dabei nehmen wir Rücksicht auf individuelle Bedürfnisse und Wünsche.
Es wird für jeden Fall ein individueller Kostenvoranschlag erstellt.

Kostenträger

Normalerweise müssen die Behandlungskosten vom Patienten getragen werden. Bestehen entsprechende Zusatzversicherungen, so übernimmt diese einen Teil der Kosten.
Es empfiehlt sich, für Kinder frühzeitig eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschliessen.

Bei schwerwiegenden Kieferfehlstellungen werden die Kosten für die kieferorthopädische und die allfällige kieferchirurgische Behandlung von der Invalidenversicherung getragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das vorliegen eines Geburtsgebrechens, welches in der entsprechenden Verordnung der IV (GgV) aufgelistet und genau definiert ist.
In unserer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie wird nach dem Erstellen der Anfangsdokumentation bei jedem Patienten abgeklärt, ob eine IV-Berechtigung vorliegt.

Tarif

Aktuelle Taxpunktwerte in unserer Praxis :

  • Vertraglich festgelegter Sozialversicherungstarif (IV, SUVA): CHF 1.00
  • Privatpatiententarif: CHF 1.05

Die Behandlungen werden schrittweise und detailliert nach dem SSO-Tarif in Rechnung gestellt.
Auch Ratenzahlung ist möglich.

Weitere Informationen unter: SSO.ch